In einer dritten Überarbeitungsschleife haben wir jetzt noch einen weiteren sehr interessanten Verbesserungsvorschlag umgesetzt: Ab der Version 4.1.628 ist es möglich, das Fälligkeitsdatum von Maßnahmen zu ändern. Bei der Umsetzung dieser Erweiterung haben wir natürlich wie gewohnt ein besonderes Augenmerk auf die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit gelegt. So ist das Ändern der Fälligkeit nur durch einen Maßnahmen-Administrator möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass dies nicht „einfach“ durch den Verantwortlichen ohne entsprechende Abstimmung mit dem Ersteller bzw. umgekehrt erfolgen kann. Weiters ist die Terminverschiebung durch eine kurze Begründung zu bestätigen. Die Änderung des Datums ist dabei nur auf zukünftige Datumswerte möglich.
Wie bereits von den Statusänderungen bekannt, wird die Änderung der Fälligkeit am Ende der Maßnahme in der Änderungsübersicht dokumentiert und kann dort jederzeit nachvollzogen werden.
Der bereits bekannten Emailbenachrichtigung entgehen natürlich auch Datumsänderungen nicht: Wird die Fälligkeit einer Maßnahmen geändert, werden automatisch Ersteller, Verantwortlicher sowie das Umsetzungsteam per Email informiert. Bei der Änderung des Fälligkeitsdatum wird natürlich auch überprüft, ob das neue Datum vor dem optional eingetragenen Prüfdatum liegt. Hat eine Maßnahme den Status „Erledigt“ oder „Abgebrochen“, kann das Datum nicht mehr verändert werden.
Die gleichen Änderungsmöglichkeiten bestehen natürlich auch für das Prüfdatum, wobei dieses nur dann geändert werden kann, wenn der Prüfstatus „Offen“ oder „In Arbeit“ ist.
Sollen Sie noch fragen zu diesem Update haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.