In einer dritten Überarbeitungsschleife haben wir jetzt noch einen weiteren sehr interessanten Verbesserungsvorschlag umgesetzt: Ab der Version 4.1.628 ist es möglich, das Fälligkeitsdatum von Maßnahmen zu ändern. Bei der Umsetzung dieser Erweiterung haben wir natürlich wie gewohnt ein besonderes Augenmerk auf die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit gelegt. So ist das Ändern der Fälligkeit nur durch einen Maßnahmen-Administrator möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass dies nicht „einfach“ durch den Verantwortlichen ohne entsprechende Abstimmung mit dem Ersteller bzw. umgekehrt erfolgen kann. Weiters ist die Terminverschiebung durch eine kurze Begründung zu bestätigen. Die Änderung des Datums ist dabei nur auf zukünftige Datumswerte möglich. Lesen Sie mehr