Die Verbesserung der Relevanzmarkierung im Rechtsmanagement, die wir mit Version 4.2.201 veröffentlichen, optimiert die Bewertungsmöglichkeiten von Rechtsvorschriften.
Die Bewertung rechtlicher Vorschriften auf deren Relevanz ist für ein Unternehmen eine der Kernfunktionen eines Rechtsmanagementsystems. Das enabler4BIZ Rechtsmanagement bietet – neben der laufenden automatischen (und natürliche kostenlosen) Aktualisierung von Österreichischen Bundes- und Landesvorschriften sowie dem EU-Recht – diese Funktion schon seit der ersten Version.
Bisher war die Relevanzbewertung nur mit „Relevant“ und „Nicht relevant“ möglich, was in manchen Fällen – besonders im Zeitraum der Bewertung und Überprüfung der Umsetzung – meist nicht ausreichend war. Daher haben wir mit der gegenständlichen Version die möglichen Optionen um die Werte „Beobachten“ und „Nicht bearbeitet“ erweitert.
Wie bereits bisher können diese Werte zur Filterung der Daten verwendet…
…und direkt in der Ergebnisliste bearbeitet werden:
Welche Bedeutung und Auswirkung haben diese vier Werte?
Die neuen, zusätzlichen Bewertungsmöglichkeiten sollen Ihnen dabei helfen, Vorschriften in unterschiedlichen Bearbeitungsstati auch entsprechend zu markieren:
Beobachten: Diese Vorschriften wurden bewertet, sind aber zum aktuellen Zeitpunkt für das Unternehmen nicht relevant. Sie erhalten dafür weiterhin alle Aktualisierungsbenachrichtigungen und können – falls sich die Vorschrift und/oder die unternehmerischen Anforderungen ändern – diese neu bewerten.
Nicht relevant: Diese Vorschriften wurden bewertet und sind aufgrund des Zwecks und Inhalts für das Unternehmen nicht relevant. Die Vorschriften bleiben in Ihrem enabler4BIZ erhalten, werden auch weiterhin aktualisiert und können daher auch jederzeit neu bewertet werden. Um die Informationsmenge zu reduzieren, erhalten Sie hier jedoch keine Aktualisierungsbenachrichtigungen.
Abgesehen davon wirken sich die neuen Markierungen hauptsächlich auf die automatischen Benachrichtigungen aus:
- Bei neuen Vorschriften:
- Bisher: Sie wurden über alle neuen Vorschriften per E-Mail informiert.
- Jetzt: Handelt es sich bei der neuen Vorschrift um eine Nachfolgevorschrift einer bereits bestehenden Vorschrift, wird die neue Vorschrift nur gemeldet, wenn die alte Vorschrift mit „Relevant“ oder „Beobachten“ bewertet wurde.
Neue Vorschriften ohne Vorgängervorschrift werden immer gemeldet und automatisch mit „Nicht bearbeitet“ markiert.
- Bei Änderungen einer bestehenden Vorschrift:
- Bisher: Sie wurden über Änderungen informiert, wenn sich das Gültig-Bis Datum geändert hat (beim EUR-Lex-Vorschiften auch, wenn sich der Inhalt geändert hat).
- Jetzt: Wie bisher, jedoch werden Sie nur dann informiert, wenn die Vorschrift zusätzlich auch als „Relevant“ oder „Beobachten“ markiert ist.
- Bei auslaufenden Vorschriften mit Nachfolgevorschriften:
- Bisher: Sie wurden nur informiert, wenn Aufgaben und/oder Bescheide mit der jeweiligen Vorschrift verbunden waren und diese an die Nachfolgevorschrift umgehängt wurden ODER wenn die Vorschrift als „Relevant“ markiert war.
- Jetzt: Gleich, jedoch nur dann, wenn die Vorschrift mit „Beobachten“ oder „Relevant“ markiert ist.
- Bei auslaufenden Vorschriften ohne Nachfolgevorschrift:
- Bisher: Sie wurden nur informiert, wenn Aufgaben und/oder Bescheide mit der jeweiligen Vorschrift verbunden waren ODER wenn die Vorschrift als „Relevant“ markiert war.
- Jetzt: Gleich, jedoch nur dann, wenn die Vorschrift mit „Beobachten“ oder „Relevant“ markiert ist.
Sollten Sie Fragen zu dieser Erweiterung haben, stehen wir Ihnen natürliche gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung!