Maßnahmen-Verantwortliche und -Prüfer ändern

Heute gibt es wieder einmal eine „kleine“ Neuigkeit aus dem Maßnahmenmodul: Mit der Version 4.2.543 haben wir eine Erweiterung veröffentlicht, mit der man Maßnahmen-Verantwortliche und Prüfer ändern kann. Immer öfter erreichen uns Anfragen zum Thema Urlaubsregelung oder Krankenstandsvertretung, die in einer derart komplexen Software, wie dem enabler4BIZ nicht ganz einfach umsetzbar sind. Auch das Replace-User-Tool ist dafür bei einer hohen Anzahl an Maßnahmen nicht sinnvoll einsetzbar.

Was darf man?

Bei den Maßnahmen können ab sofort der Verantworliche und der Prüfer auch zu einem späteren Zeitpunkt – jedoch nur so lange die Umsetzung bzw. Prüfung noch nicht abgeschlossen sind – geändert werden. Was wann geändert werden kann, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:

Maßnahmenstatus Prüfstatus Verantwortlichen ändern Prüfer ändern*)
Offen Nicht begonnen  Ja Ja
In Arbeit Nicht begonnen  Ja Ja
Erledigt Nicht begonnen  Nein Ja
Abgebrochen Nicht begonnen  Nein Nein
Erledigt Offen  Nein Ja
Erledigt in Arbeit  Nein  Ja
Erledigt Abgenommen  Nein  Nein

*Der Prüfer kann nur geändert werden, wenn beim Anlegen der Maßnahme auch ein Prüfer definiert wurde.

Wer darf das?

Den Verantwortlichen und den Prüfer dürfen alle Maßnahmen-Administratoren (d.h. alle Administratoren und ggf. noch weitere Rollen, die unter „Maßnahmen“ –> „Verwalten“ im Abschnitt „Verwalten“ eingetragen sind) sowie der Ersteller der Maßnahme ändern.

Wer wird darüber informiert?

Wird bei einer Maßnahme der Verantwortliche geändert, so werden vom enabler4BIZ automatisch der Ersteller, der alte Verantwortliche, der neue Verantwortliche und das Umsetzungsteam mittels E-Mail informiert.

Wird der Prüfer geändert, dann informiert der enabler4BIZ automatisch den Ersteller, den Verantwortlichen, den alten Prüfer, den neuen Prüfer und das Umsetzungsteam.

Wie auch schon bisher erfolgt keine Information an den ändernden Benutzer, wenn er selbst in einer der oben genannten Funktionen ist.

 

Sollten Sie Fragen zu dieser Erweiterung haben, stehen wir Ihnen gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung!