Also wenn man es genau nehmen will, bedeutet die Kenntnisnahme eines QM-relevanten Dokuments noch lange nicht, dass es auch geöffnet, gelesen oder verstanden wurde. Aber Hand aufs Herz: Wer klickt nicht manchmal irgendeine Systemmeldung weg, nur weil jetzt gerade etwas anderes „wichtiger“ ist. Auch in diesen Situationen wollen wir Qualitätsmanager und Qualitätsbeauftragte bei der Nachweis- und Dokumentationspflicht nicht im Regen stehen lassen. Mit unserer aktuellen Erweiterung in der Version 4.2.332 unterscheiden wir bei der Dokument Info – also jener Funktion, die die nachweisliche Verteilung von Dokumenten unterstützt – zwischen „zur Kenntnis genommen“ und „geöffnet“.
Aber was bedeutet das konkret? Lesen Sie mehr